Anerkennung durch die Krankenkasse und Bezahlung
Meine Behandlungsmethoden werden von den meisten Kassen anerkannt. Bitte klären Sie deshalb frühzeitig ab, welche Kosten Ihre Kasse übernimmt. Selbstverständlich stelle ich Ihnen dazu einen Beleg aus, den Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Sie überweist Ihnen das Geld dann direkt auf Ihr Konto. Den Rechnungsbetrag müssen Sie mir direkt überweisen.
Bei der ersten Behandlung gilt bei mir dennoch grundsätzlich Barzahlung, danach können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Seit Januar 2018 werden therapeutische Leistungen über ein neues einheitliches Rechnungsformular und den neuen „Tarif 590“ (Aufteilung der Behandlungen nach 5-Minuten-Zeiteinheiten) abgerechnet. In meiner Praxis werden für 5 Minuten Behandlung CHF 12 berechnet. Eine Ausnahme ist die Kasse „Helsana“, die CHF 11 für 5 Minuten übernimmt.

Zahlungsfrist / Mahngebühren
Bei einer Rechnungsstellung beträgt das Zahlungsziel grundsätzlich 20 Tage nach Rechnungsstellung. In dieser Zeit wird Ihnen Ihre Kasse das Geld rückerstatten.
Bei Fragen oder Unklarheiten betreffend der Rechnungsstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Zwei Wochen nach der Ausstellung der Rechnung ohne Reklamation Ihrerseits gilt die Rechnung von Ihnen als akzeptiert.
Nach dem Verstreichen der Frist von 20 Tage werden generell Mahngebühren in Höhe von CHF 24 fällig. Diese wird in der Rechnung als 2 x 5 Minuten dokumentiert.

Betreibungen
Für offene Rechnungen und Betreibungen, die nach Mahnungen erforderlich sind, ist das Betreibungsamt in Fahrwangen zuständig.

Notfälle
Meine Patienten haben das Recht, mich im Notfall täglich (auch samstags und sonntags bis 21:00 Uhr) unter der Telefonnummer 078 237 78 48 anzurufen oder mich per SMS zu kontaktieren. Je nach Gesundheitssituation (siehe: Preise) mache ich auch Hausbesuche.

Erreichbarkeit
Während meiner Behandlungen nehme ich keine Anrufe entgegen.
Telefonisch bin ich von 12:00-13:30 Uhr wie auch ab 17:00 Uhr oder per SMS jederzeit erreichbar.
Absagen von vereinbarten Behandlungsterminen sind mir spätestens 24 Stunden im Voraus zu melden, ansonsten muss ich den Termin in Rechnung stellen. Bei einer kurzfristigen Absage infolge akuter Krankheit werden CHF 40 pauschal verrechnet.